Krisenfrüherkennung – Spezial
Diese Ausgabe beginnt mit einer Begriffsschärfung: Wenn Experten auf Nicht-Experten treffen, muss eine gemeinsame Verständnisgrundlage für zu behandelnde Themen geschaffen werden. Bei den Begriffen „Restrukturierung“ und „Sanierung“ zeigt sich das musterhaft: Häufig werden sie in der Praxis von unterschiedlichen Parteien auch unterschiedlich gedeutet. Darum empfiehlt sich am Anfang jeder Auseinandersetzung zu diesen Themen eine Begriffsklärung, um das Verständnis anzugleichen. Hilfreich ist dabei auch, den Begriff der Unternehmenskrise aufzuschlüsseln. Thomas Vinnen und Samuel V. Gmeinder nehmen sich des Themas ab S. 32 an und zeigen am Praxisbeispiel aus der Automobilzuliefer-Industrie die Möglichkeit einer Sanierung auf.
Die Krisenfrüherkennung ist eines der absolut zentralen Themen im Sanierungsbereich, daher widmen wir diesem Thema gleich zwei Beiträge in der vorliegenden Ausgabe:
Die veränderten Anforderungen, die seit dem Inkrafttreten des StaRUG zum abgeleitet werden können, sind bis heute in Unternehmen weitgehend unbekannt. In der Praxis zeigt sich, dass sich die wenigsten Geschäftsleiter mit einem echten Frühwarnsystem beschäftigen, sondern gemäß der bisherigen Vorgaben maximal ein System zur „Selbstkontrolle“ im Rahmen der Pflichten eines Geschäftsleiters installieren. Das stellt Daniel Emmrich in seinem Beitrag „Wenn sich Spielregeln ändern – Krisenfrühwarnsysteme sind nicht länger eine Option, sondern eine Pflicht“ ab S. 36 fest und geht nach der Bestandsaufnahme direkt über in die Gestaltungsmöglichkeiten, wie ein Frühwarnsystem konkret aussehen sollte.
Tamara Kaes betrachtet das Thema aus einem anderen Blickwinkel: Krisenfrüherkennung und Nachhaltigkeitsberichterstattung – „Brauchen wir das oder kann das weg?“, fragt sie ab S. 43. Zu der Kodifizierung der Verpflichtung zu Maßnahmen der Krisenfrüherkennung kommen nun auch die Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – das erweiterte, umfangreiche „ESG-Reporting“. Mit der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurden die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit und deren Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Für die meisten Unternehmen stellen diese neuen Regulierungen erhebliche Hürden dar und bedeuten Umsetzungskosten in umfangreichem Ausmaß. In ihrem Beitrag gleicht sie ab, inwieweit die Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf die drei als kritisch identifizierten Faktoren für die Unternehmenslage eingehen.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
NWB Sanieren 2/2024 Seite 29
UAAAJ-59165