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Steuerrecht | Prüfungsanordnung gegenüber Erben
Eine Betriebsprüfung kann auch nach dem Tod des bisherigen Betriebsinhabers angeordnet und durchgeführt werden; sie richtet sich dann gegen die Erben, und zwar auch dann, wenn die Erben den Betrieb nicht fortführen.
Der V hatte bis zu seinem Tod ein Bauunternehmen betrieben. Seine Söhne beerbten ihn, führten den Betrieb aber nicht fort. Das Finanzamt erließ gegenüber den Söhnen eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung, die mehrere Veranlagungszeiträume vor dem Tod des V umfasste. Die Söhne klagten gegen die Prüfungsanordnung.
[i]Erben müssen steuerliche Pflichten übernehmenDas Finanzgericht hielt die Prüfungsanordnung für rechtmäßig. Als Erben traten die Söhne nach § 45 Abs. 1 AO in die Stellung des V und übernahmen dessen steuerliche Pflichten. Da V Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hatte, hätte gegen ihn eine Prüfungsano...