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Die Zweckgesellschaft im HGB-Konzern
Zweckgesellschaften treten meist bei (Um-)Strukturierungen innerhalb des Konzerns auf. Beispielweise sollen Risiken ausgelagert, Chancen von Risken getrennt oder ein möglicher Verkauf von Unternehmensteilen vorbereitet werden. Die Verbesserung bilanzieller oder ergebnisorientierter Kennzahlen kann auch ein Grund sein. Die Auslagerung hat meist auch die Absicht, dass die Zweckgesellschaft außerhalb des Konzerns und somit außerhalb der Konzernrechnungslegungspflicht gehalten werden soll (bspw. als Schwesterunternehmen der Konzernmutter). Die Pflicht zur Einbeziehung der Zweckgesellschaft in einen Konzern liegt nicht auf der Hand. Aufgrund der im Beitrag dargestellten Regelungen kann es jedoch sein, dass Zweckgesellschaften trotzdem in den Konzern einbezogen werden müssen.
Kernaussagen
Eine Zweckgesellschaft ist eine Gesellschaft mit begrenztem Unternehmensgegenstand, die speziell für einen eng begrenzten und klar definierten Zweck gegründet wird.
In den Konsolidierungskreis einzubeziehen ist eine Zweckgesellschaft, wenn sie von einem Mutterunternehmen beherrscht wird.
Beherrschung bei einer Zweckgesellschaft liegt vor, wenn ein Mutterunternehmen...