Online-Nachricht - Montag, 12.02.2024
Einkommensteuer | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (BMF)
Das BMF hat die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben ( Z IV D 3 - S 1547/19/10001 :005).
Hinweis:
Das Schreiben mit den Pauschbeträgen 2024 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: Z IV D 3 - S 1547/19/10001 :005 (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-59095