DBA Bosnien und Herzegowina

Fortgeltendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Bosnien und Herzegowina)

v. 26.3.1987 (BGBl 1988 II S. 744)

Nichtamtlicher Hinweis: Doppelbesteuerungsabkommen Jugoslawien v. (BGBl 1988 II S. 744) ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas Abweichendes vereinbaren (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina v. , BGBl 1992 II S. 1196).

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien –

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen –

haben folgendes vereinbart:

Fundstelle(n):
PAAAJ-59051