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Bonitätsbeurteilung allein anhand von Wahrscheinlichkeitswerten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 478Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsverfahren (, NWB NAAAJ-58862) geurteilt, dass die Heranziehung von Wahrscheinlichkeitswerten aus der Datenanalyse einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA Holding AG eine Entscheidung auf Grundlage einer automatisierten Verarbeitung i. S. des Art. 22 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Eine solche Entscheidung ist grds. verboten, kann aber nach nationalem Recht erlaubt sein. Der Beitrag thematisiert Hintergrund und mögliche Auswirkungen des Urteils des EuGH.
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Positive Bonitätsbeurteilungen als Voraussetzung eines Kreditvertrags
[i]Analysetätigkeit der SCHUFA bei PrivatpersonenWirtschaftsteilnehmer machen Vertragsschlüsse (vornehmlich im Bereich der Kreditgeschäfte) teilweise von der Bonität ihrer potenziellen Vertragspartner abhängig. Für die Prüfung der Kreditwürdigkeit werden (auch) Bonitätsbeurteilungen von Wirtschaftsauskunfteien herangezogen. Bei Privatpersonen ist dabei die Analysetätigkeit der SCHUFA Holding AG relevant. Sie prognostiziert – basierend auf bestimmten Merkmalen einer Person auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren – die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verhalten...