Nettolohn – Berechnungsprogramm
In Bezug auf den im Rahmen eines Arbeitsvertrags vereinbarten Bruttoarbeitslohn ist es für den Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung, wie hoch der daraus resultierende Nettolohn ist und dass dieser in der (monatlichen) Lohnabrechnung korrekt ermittelt wird.
Für den Arbeitgeber wiederum kann die Ermittlung des für einen Nettolohn maßgeblichen Bruttobetrags und der daraus anfallenden Lohnkosten von hoher Bedeutung sein.
Bei der Berechnung ist einerseits relevant, dass alle zu berücksichtigenden Werte wie z. B. die Lohn- und Kirchensteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Freibeträge in der korrekten Höhe berücksichtigt werden. Auch die Art des Arbeitsverhältnisses hat einen maßgeblichen Einfluss.
In dem NWB Berechnungsprogramm, abrufbar unter NWB YAAAB-05540, sind insbesondere die seit dem geltenden Änderungen der Beiträge für die Pflegeversicherung berücksichtigt.
Der Nettolohnrechner ist ein umfangreiches und umfassendes Berechnungsprogramm, das für die Netto- und Bruttolohnermittlung zahlreicher Sachverhalte und Konstellationen herangezogen werden kann:
So können Sie zwischen einem monatlichen oder jährlichen Zahlungszeitraum wählen. Dabei sind Berechnungen für Jahre ab 2015 möglich.
Im Mittelpunkt des Berechnungsprogramms steht die Berechnung des Nettolohns bzw. des Auszahlungsbetrags.
Bei Bedarf kann eine vom angegebenen Bruttolohn abweichende Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung angegeben werden. Auch ein ggf. zu berücksichtigendes Entgelt aus einem anderen Dienstverhältnis kann direkt mit angegeben werden.
Die optionale Berücksichtigung der Gleitzone ist dabei selbstverständlich ebenfalls möglich.
Für die Arbeitgeber-Sicht werden zudem die Arbeitgeber-Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Summe der Lohnkosten angegeben. Darüber hinaus können spiegelbildlich die Lohnkosten, der Auszahlungsbetrag oder der Nettolohn angegeben werden, für die jeweils der Bruttobetrag ermittelt wird.
Die Berechnung erfolgt in Echtzeit, d. h. die Ergebnisse werden direkt bei der Erfassung der zu berücksichtigenden Werte angezeigt. Die Berechnungen können zudem gespeichert und als PDF-Format exportiert werden.
Fundstelle(n):
StuB 4/2024 Seite 3
NWB CAAAJ-58938