Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzverfahren | Einsichtnahme in Handakten der Prüfer von Jahresabschlüssen
Der Insolvenzverwalter ist zur Einsicht in Handakten von Prüfern über Jahres- und Konzernabschlüsse berechtigt. Die besondere Stellung des Abschlussprüfers und der Schutz seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit rechtfertigen es dabei nicht, diesbezüglich Auskunfts- und Herausgabeansprüche per se auszuschließen.
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen zweier Unternehmen, die in den sog. Wirecard-Skandal verwickelt sind, verlangt vom Abschlussprüfer u. a. Einsicht und Herausgabe von Unterlagen, darunter seiner Handakten. Der Senat hat diesen (Auskunfts-)Anspruch dem Grund nach bejaht, aber solche Dokumente im Urteilstenor detailliert benannt, die dabei nicht herausgegeben werden müssen, etwa Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters, Sammlungen vertraulicher Hinterg...