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Umsatzsteuer | BMF äußert sich zum Vorsteuerabzug bei mittelbarer Veranlassung
Das BMF akzeptiert die BFH-Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei mittelbarer Veranlassung grundsätzlich.
In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um ein Steinbruchunternehmen, das die Genehmigung für den Steinbruch unter der Auflage erhalten hatte, dass die Zufahrtsstraße zum Steinbruch ausgebaut und anschließend an die Stadt unentgeltlich übertragen wird. [i]BFH hatte über Steinbruchunternehmen entschiedenDer BFH hatte den Vorsteuerabzug aus den Baukosten anerkannt und hierfür eine lediglich mittelbare Veranlassung zwischen dem vorsteuerbelasteten Eingangsumsatz und den Ausgangsumsätzen ausreichen lassen. Entscheidend war, dass S. 154die Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was für die eigene unternehmerische Tätigkeit erforderlich bzw. unerlässlich ist, und dass die Kosten für die Eingangsleistung kalkulatorisch im Preis d...