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Private Veräußerungsgeschäfte – ein Überblick
Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen
Gerade im Bereich der privaten Veräußerungen besteht schnell die Gefahr, durch Unkenntnis in eine Steuerfalle zu geraten, da hier der Grundsatz durchbrochen wird, dass Wertsteigungen im privaten Bereich steuerlich unberücksichtigt bleiben. Der folgende Beitrag gibt hier einen Überblick über den Rechtsstand und die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung.
I. Überblick über die Rechtslage
Nach § 22 Nr. 2 EStG gehören Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu den Sonstigen Einkünften. § 22 EStG ist dabei subsidiär zu den anderen Einkunftsarten, d. h. unter die Vorschrift können nur Vorgänge fallen, die nicht bereits unter eine der Einkunftsarten der §§ 15 bis 21 EStG fallen. Was genau zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zählt, regelt § 23 EStG.
Die Vorschrift umfasst dabei drei Grundfälle:
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr betr...