Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
5. Aufl. 2024
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Anhang II. Betriebsrentenrecht: Anwendbarkeit des BetrAVG auf Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
1. Einführung
3416Mit Wirkung zum trat das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch Betriebsrentengesetz (BetrAVG) genannt, in Kraft. Das BetrAVG kann somit im Jahre 2024 auf ein 50-jähriges Bestehen zurückblicken. In den neuen Bundesländern trat das BetrAVG dagegen erst zum in Kraft, weshalb Versorgungszusagen, die in den neuen Bundesländern vor dem erteilt wurden, nicht dem Geltungsbereich des BetrAVG unterliegen.
3417Das BetrAVG stellt die erste gesetzliche Regelung zur bAV in arbeitsrechtlicher Sicht dar. Auslöser des Gesetzgebungsverfahrens zum BetrAVG war die grundlegende Entscheidung des BAG zur Unverfallbarkeit.
3418Als Begründung für die Einführung des BetrAVG wird im Gesetzesentwurf folgendes ausgeführt:
„Eine derartige gesetzliche Regelung wird für erforderlich gehalten, weil die bisherige freie Vertragsgestaltung – die überwiegend als rechtlicher Entstehungsgrund der betrieblichen Altersversorgung in Betracht kommt – nicht in allen Fällen eine Berücksichtigung der sozialen Belange der Arbeitnehmer gewährleisten konnte. […] Der Arbeitnehmer kann i. d. R. auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen. Seine Stellung gestat...