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(Wann) Steigen die Steuerzinsen wieder?
Der aktuelle, seit 2019 geltende Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von 1,8 % p. a. könnte schon bald wieder der Vergangenheit angehören.
1. Hintergrund
Mit Beschluss v. - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) hatte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des über mehrere Jahrzehnte geltenden Zinssatzes (6 % p. a. gem. § 238 AO) festgestellt. Zur Begründung wurde u. a. angeführt, dass mit der Verzinsung von Steuerdifferenzen der Vorteil der Kapitalanlage von Liquidität abgeschöpft werden soll und sich der Steuerzins daher am Kapitalmarktzins zu orientieren hat. Auslöser der Diskussion war ein massiver Zinsverfall am Kapitalmarkt infolge der Finanzkrise 2008/2009. Aufgrund einer sog. Fortgeltungsanordnung wurde dem Gesetzgeber zugestanden, den Zins nicht rückwirkend ab 2014 anpassen zu müssen, sondern erst mit Wirkung ab dem .
Dieser Vorgabe ist der Gesetzgeber mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. (BGBl 2022 I S. 1142) nachgekommen, und der Zinssatz wurde auf 1,8 % p. a. abgesenkt. Ausweislich der Gesetzesbegründung impliziert dies jährliche Minder...