ESRS G1 33.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken

33.

Die in Absatz 31 genannten Angaben umfassen Folgendes:

  1. die durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen,

  2. eine Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen des Unternehmens in Tagen, aufgeschlüsselt nach Hauptkategorien von Lieferanten, und den Prozentsatz seiner Zahlungen, bei denen diese Standardbedingungen angewandt werden,

  3. die Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs und

  4. zusätzliche erforderliche Hintergrundinformationen. Hat das Unternehmen zur Berechnung der unter Buchstabe a geforderten Informationen eine repräsentative Stichprobe verwendet, so muss es dies angeben und die verwendete Methode kurz beschreiben.

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XAAAJ-58286