ESRS G1 23.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

23.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, für Transparenz in Bezug auf Fälle im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung im Berichtszeitraum und die damit verbundenen Ergebnisse zu sorgen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-58286