ESRS E3 AR 29.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Parameter und Ziele

Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch

AR 29.

Bei der Angabe von Hintergrundinformationen über den Wasserverbrauch gemäß Absatz 28 Buchstabe e erläutert das Unternehmen die Berechnungsmethoden und insbesondere die Anteile der Messergebnisse, die sich aus direkten Messungen, Probenahmen und Extrapolationen bzw. bestmöglichen Schätzungen ergeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283