ESRS E3 AR 28.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch
AR 28.
Das Unternehmen kann in verschiedenen Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, tätig sein. Bei der Angabe von Informationen nach Absatz 28 Buchstabe b nimmt das Unternehmen solche Informationen nur für Gebiete auf, die gemäß ESRS 2 IRO-1 und ESRS 2 SBM-3 als wesentlich ermittelt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283