ESRS E3 AR 24.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
AR 24.
Wenn das Unternehmen Zielvorgaben für Entnahmen festlegt, kann es die Entnahme von Wasser aus verunreinigten Böden und Grundwasserleitern sowie das entnommene und zu Sanierungszwecken behandelte Wasser einbeziehen.
Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283