Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
AR 17.
Bei der Angabe der Informationen gemäß Absatz 9 kann das Unternehmen darlegen, ob es Strategien festgelegt hat, mit denen
eine weitere Verschlechterung verhindert und der Zustand von Gewässern und aquatischen Ökosystemen geschützt und verbessert werden kann,
eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen gefördert wird,
ein besserer Schutz und eine Verbesserung der aquatischen Umwelt erreicht werden soll,
ein guter Umweltzustand von Meeresgewässern gefördert wird und
die Verringerung der Entnahmen und Ableitungen von Wasser gefördert wird.
Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283