ESRS E3 31.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

31.

Die nach Absatz 30 erforderlichen Informationen ergänzen die nach ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe d erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens im Berichtszeitraum.

Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283