ESRS E3 3.
Ziel
3.
Der Begriff „Meeresressourcen” bezieht sich in diesem Standard auf die Gewinnung und Nutzung dieser Ressourcen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283
Der Begriff „Meeresressourcen” bezieht sich in diesem Standard auf die Gewinnung und Nutzung dieser Ressourcen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.
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