Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch
28.
Die Angabe gemäß Absatz 26 bezieht sich auf eigene Geschäftstätigkeiten und umfasst
den Gesamtwasserverbrauch in m3,
den Gesamtwasserverbrauch in m3 in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress,
das Gesamtvolumen des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers in m3, [1]
das Gesamtvolumen des gespeicherten Wassers und Veränderungen bei der Speicherung in m3 und
alle erforderlichen Hintergrundinformationen in Bezug auf Buchstaben a bis d, einschließlich über die Wasserqualität und -quantität der Wassereinzugsgebiete, über die Art und Weise, wie die Daten erhoben wurden, z. B. die verwendeten Standards, Methoden und Annahmen, einschließlich der Frage, ob die Informationen berechnet, geschätzt, modelliert oder aus direkten Messungen stammen, und den hierfür gewählten Ansatz, beispielsweise die Verwendung sektorspezifischer Faktoren,
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6.2 in Anhang I Tabelle II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Wasserverbrauch und Recycling”, 2. „Gewichteter durchschnittlicher Prozentsatz des von den Unternehmen, in die investiert wird, zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers”).