ESRS E3 25.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
25.
Das Unternehmen gibt als Teil der Hintergrundinformationen an, ob die von ihm festgelegten und dargelegten Ziele verbindlich (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283