ESRS E3 21.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
21.
Mit dieser Angabepflicht soll ein Verständnis für die Ziele vermittelt werden, die sich das Unternehmen gesetzt hat, um seine Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu unterstützen und die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang anzugehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283