ESRS E3 19.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
19.
Das Unternehmen legt Maßnahmen und Mittel in Bezug auf Gebiete, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, fest.
Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283