ESRS E3 18.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
18.
und Mittel zugewiesen werden können:
Vermeidung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,
Verringerung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, z. B. durch Effizienzmaßnahmen,
Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser oder
Wiederherstellung und Regenerierung von aquatischen Ökosystemen und Gewässern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283