ESRS E3 17.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
17.
Die Beschreibung der Maßnahmen und Mittel erfolgt nach den Grundsätzen, die im ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte festgelegt sind. Zusätzlich zum ESRS 2 MDR-A kann das Unternehmen angeben, welcher Ebene in der Abhilfemaßnahmenhierarchie die Maßnahmen
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TAAAJ-58283