Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
14.
Das Unternehmen erklärt, ob es Strategien oder Praktiken in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Meere verfolgt. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Investitionen in Unternehmen ohne nachhaltige Verfahren im Bereich Ozeane/Meere”) abgeleitet werden.