ESRS E3 12.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

12.

Das Unternehmen legt dar, ob und inwiefern seine Strategien auf Folgendes ausgerichtet sind (soweit dies wesentlich ist):

  1. Wasserbewirtschaftung, einschließlich

    1. der Nutzung und Beschaffung von Wasser- und Meeresressourcen im eigenen Betrieb,

    2. der Wasseraufbereitung als Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wasserbeschaffung und

    3. der Vermeidung und Verminderung der durch seine Tätigkeiten verursachten Wasserverschmutzung.

  2. Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf wasserbezogene Themen und die Erhaltung der Meeresressourcen und

  3. die Verpflichtung zur Verringerung des wesentlichen Wasserverbrauchs in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283