ESRS 2 AR 6.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

2. Governance

Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

AR 6.

Je nach Struktur des Unternehmens können sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane auf übergeordnete Ziele konzentrieren, während sich die Geschäftsführung auf die detaillierteren Ziele konzentriert. In diesem Fall kann das Unternehmen angeben, wie die Governance-Organe sicherstellen, dass ein geeigneter Mechanismus für die Leistungsüberwachung vorhanden ist.

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PAAAJ-58280