Anlage A: Anwendungsanforderungen
2. Governance
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
AR 6.
Je nach Struktur des Unternehmens können sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane auf übergeordnete Ziele konzentrieren, während sich die Geschäftsführung auf die detaillierteren Ziele konzentriert. In diesem Fall kann das Unternehmen angeben, wie die Governance-Organe sicherstellen, dass ein geeigneter Mechanismus für die Leistungsüberwachung vorhanden ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280