Anlage A: Anwendungsanforderungen
2. Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
AR 5.
Die Beschreibung des Fachwissens der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihres Zugangs zu Fachwissen kann durch eine Veranschaulichung der Zusammensetzung der Organe, einschließlich der Mitglieder, auf die sich diese Organe bei der Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten stützen, und der Art und Weise, wie sie dieses Fachwissen als Organ nutzen, untermauert werden. In der Beschreibung hat das Unternehmen zu berücksichtigen, inwieweit das Fachwissen und die Kompetenzen für die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens relevant sind und ob die Organe und/oder ihre Mitglieder Zugang zu anderen Wissensquellen haben, wie z. B. zu speziellen Sachverständigen oder Schulungen und anderen Bildungsinitiativen, um das nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen in diesen Organen zu aktualisieren und auszubauen.
Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280