ESRS 2 AR 24.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

AR 24.

Bei der Angabe von Zielen im Zusammenhang mit der Vermeidung oder Eindämmung von Umweltauswirkungen priorisiert das Unternehmen Ziele im Zusammenhang mit der Verringerung der Auswirkungen in absoluten Zahlen anstatt in relativen Zahlen. Wenn die Ziele die Vermeidung oder Eindämmung sozialer Auswirkungen betreffen, können sie im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Menschenrechte, das Wohlergehen oder positive Ergebnisse für die betroffenen Interessenträger spezifiziert werden.

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PAAAJ-58280