ESRS 2 AR 20.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten

AR 20.

Aufgrund der Wechselbeziehungen zwischen den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, den Risiken und den Chancen kann ein einziges Konzept auf mehrere wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte angewandt werden, einschließlich der Aspekte, die in mehr als einem themenbezogenen ESRS behandelt werden. Wenn beispielsweise ein einziges Konzept sowohl ökologische als auch soziale Aspekte abdeckt, kann das Unternehmen in dem Abschnitt seiner Nachhaltigkeitserklärung, der sich mit Umweltaspekten befasst, über das Konzept Bericht erstatten. In diesem Fall sollte in den Abschnitt über Soziales ein Querverweis auf den Abschnitt über die Umwelt, in dem über das Konzept berichtet wird, aufgenommen werden. Ebenso kann über ein Konzept im Abschnitt über Soziales mit einem Querverweis im Abschnitt über Umwelt Bericht erstattet werden.

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PAAAJ-58280