Anlage A: Anwendungsanforderungen
1. Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
AR 2.
Das Unternehmen kann angeben, ob es sich auf europäische Normen stützt, die vom Europäischen Normungssystem (ISO/IEC- oder CEN/CENELEC-Normen) angenommen wurden, und in welchem Umfang Daten und Verfahren, die für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet werden, von einer für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle überprüft wurden und festgestellt wurde, dass sie der entsprechenden ISO/IEC- oder CEN/CENELEC-Norm entsprechen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280