ESRS 2 AR 19.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

AR 19.

Ungeachtet der Grundlage für die Darstellung der Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Kapitel 8 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung des ESRS 1 kann das Unternehmen die Liste der Angabepflichten, die es bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (siehe Absatz 54) erstellt hat, im Teil über allgemeine Informationen oder in anderen Teilen der Nachhaltigkeitserklärung angeben, wenn es dies für angemessen hält. Das Unternehmen kann einen Index verwenden, d. h. eine tabellarische Liste der in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Angabepflichten mit Angabe ihrer Fundstelle (Seiten/Absätze).

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280