ESRS 2 AR 1.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

1. Grundlagen für die Erstellung

Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

AR 1.

Bei der Beschreibung, inwieweit die Nachhaltigkeitserklärung die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens abdeckt (siehe ESRS 1 Abschnitt 5.1 Berichtendes Unternehmen und Wertschöpfungskette), kann das Unternehmen zwischen Folgendem unterscheiden:

  1. dem Ausmaß, in dem sich seine Analyse der Wesentlichkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen auf seine vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette erstreckt,

  2. dem Ausmaß, in dem sich seine Konzepte, Maßnahmen und Ziele auf seine Wertschöpfungskette erstrecken, und

  3. dem Ausmaß, in dem es Daten über die vor- und/oder nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Angabe der Kennzahlen einbezieht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280