ESRS 2 9.

1. Grundlagen für die Erstellung

Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Zeithorizonte

9.

Wenn das Unternehmen von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4 Definition von „kurz-, mittel- und langfristig“ für die Zwecke der Berichterstattung festgelegt sind, abgewichen ist, muss es Folgendes beschreiben:

  1. seine Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten und

  2. die Gründe für die Anwendung dieser Definitionen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280