ESRS 2 81.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

81.

Hat das Unternehmen keine messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt,

  1. kann es angeben, ob die Festlegung solcher Ziele vorgesehen ist und innerhalb welcher Frist dies erfolgen soll, oder warum das Unternehmen beabsichtigt, solche Ziele nicht festzulegen,

  2. hat es anzugeben, ob es die Wirksamkeit seiner Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen dennoch nachverfolgt und wenn ja,

    1. welche Verfahren es zu diesem Zweck anwendet,

    2. die festgelegten Zielvorgaben und alle qualitativen oder quantitativen Indikatoren, anhand deren die Fortschritte bewertet werden, einschließlich des Bezugszeitraums, ab dem die Fortschritte gemessen werden.

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PAAAJ-58280