ESRS 2 80.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

80.

Das Unternehmen muss die messbaren, ergebnisorientierten und terminierten Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte angeben, die es zur Bewertung der Fortschritte festgelegt hat. Für jedes Ziel enthält die Angabe folgende Informationen:

  1. eine Beschreibung des Verhältnisses zwischen dem Ziel und den Zielvorgaben des Konzepts,

  2. das festgelegte Zielniveau, gegebenenfalls einschließlich der Angabe, ob das Ziel absolut oder relativ ist und in welcher Einheit es gemessen wird,

  3. den Umfang des Ziels, einschließlich der Tätigkeiten des Unternehmens und/oder gegebenenfalls seiner vorund/ oder nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie der geografischen Grenzen,

  4. den Bezugswert und das Bezugsjahr für die Messung der Fortschritte,

  5. den Zeitraum, für den das Ziel gilt, und gegebenenfalls etwaige Etappen- oder Zwischenziele,

  6. die Methoden und signifikanten Annahmen zur Festlegung der Ziele, gegebenenfalls einschließlich des gewählten Szenarios, der Datenquellen, der Ausrichtung auf nationale, europäische oder internationale politische Ziele und der Art und Weise, wie die Ziele dem breiteren Kontext der nachhaltigen Entwicklung und/ oder der Situation an dem Ort, an dem die Auswirkungen eintreten, Rechnung tragen,

  7. ob die Ziele des Unternehmens im Zusammenhang mit Umweltaspekten auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen,

  8. ob und wie die Interessenträger in die Festlegung der Ziele für jeden wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt einbezogen wurden,

  9. etwaige Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen oder der zugrunde liegenden Messmethoden, signifikanten Annahmen, Einschränkungen, Quellen und Datenerhebungsverfahren, die innerhalb des festgelegten Zeithorizonts erfolgt sind. Dazu gehört auch eine Erläuterung der Gründe für diese Änderungen und ihrer Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit (siehe Angabepflicht BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen dieses Standards), und

  10. die Leistung im Vergleich zu den angegebenen Zielen, einschließlich Informationen darüber, wie ein Ziel überwacht und überprüft wird, Kennzahlen verwendet werden und ob die Fortschritte mit den ursprünglichen Planungen übereinstimmen, sowie eine Analyse der Trends oder signifikanten Veränderungen der Unternehmensleistung im Hinblick auf die Erreichung des Ziels.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280