ESRS 2 79.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

79.

Ziel dieser Mindestangabepflicht ist es, in Bezug auf jeden wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:

  1. ob und wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen verfolgt, einschließlich der dafür verwendeten Kennzahlen,

  2. messbare, terminierte und ergebnisorientierte Ziele, die das Unternehmen festlegt, um die Zielvorgaben des Konzepts zu erreichen, die im Hinblick auf die erwarteten Ergebnisse für die Menschen, die Umwelt oder das Unternehmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen definiert werden,

  3. die Gesamtfortschritte bei der Erreichung der festgelegten Ziele im Laufe der Zeit,

  4. wenn das Unternehmen keine messbaren, terminierten und ergebnisorientierten Ziele festgelegt hat, ob und wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen verfolgt und die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele seines Konzepts misst und

  5. ob und wie die Interessenträger in die Festlegung der Ziele für jeden wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt einbezogen wurden.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280