ESRS 2 77.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

77.

Für jede Kennzahl verfährt das Unternehmen wie folgt:

  1. es gibt die Methoden und signifikanten Annahmen hinter der Kennzahl an, einschließlich der Grenzen der verwendeten Methoden,

  2. es gibt an, ob die Messung der Kennzahl von einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert wurde, und wenn ja, von welcher Stelle,

  3. es kennzeichnet und definiert die Kennzahl unter Verwendung aussagekräftiger, klarer und präziser Namen und Beschreibungen,

  4. wird eine Währung als Maßeinheit angegeben, ist die in seinem Abschluss dargestellte Währung zu verwenden.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280