ESRS 2 74.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

74.

Ziel dieser Mindestangabepflicht ist es, ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280