ESRS 2 73.

5. Kennzahlen und Ziele

Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

73.

Das Unternehmen hat die Anforderungen an den Inhalt der Angaben in dieser Bestimmung zu erfüllen, wenn es die Kennzahlen angibt, die es in Bezug auf jeden wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt anwendet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280