ESRS 2 67.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Konzepten und Maßnahmen

Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

67.

Ziel dieser Mindestangabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen wurden bzw. geplant sind, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, mindern und zu verbessern und um Risiken und Chancen anzugehen und gegebenenfalls die Vorgaben und Ziele damit zusammenhängender Konzepte zu erreichen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280