ESRS 2 62.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Konzepten und Maßnahmen

62.

Kann das Unternehmen die Informationen über Konzepte und Maßnahmen, die nach den einschlägigen ESRS erforderlich sind, nicht angeben, weil es keine Konzepte und/oder Maßnahmen in Bezug auf den betreffenden Nachhaltigkeitsaspekt beschlossen hat, so gibt es dies an und begründet, warum es keine Konzepte und/oder Maßnahmen beschlossen hat. Das Unternehmen kann einen Zeitrahmen angeben, innerhalb dessen es beabsichtigt, die entsprechenden Konzepte oder Maßnahmen zu beschließen.

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PAAAJ-58280