4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
4.2 Mindestangabepflichten zu Konzepten und Maßnahmen
61.
Die entsprechenden Angaben sind neben den Angaben zu übermitteln, die gemäß dem einschlägigen ESRS vorgeschrieben sind. Wenn ein einzelnes Konzept oder gleiche Maßnahmen mehrere miteinander verknüpfte Nachhaltigkeitsaspekte betreffen, kann das Unternehmen die erforderlichen Informationen in seiner Berichterstattung im Rahmen eines einzigen themenbezogenen ESRS angeben und in seiner Berichterstattung im Rahmen anderer themenbezogener ESRS darauf verweisen.
Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280