ESRS 2 57.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.1 Angaben zum Verfahren für die Wesentlichkeitsanalyse

Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

57.

Kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass der Klimawandel nicht wesentlich ist, und lässt daher die Angaben gemäß der Angabepflichten im ESRS E1 Klimawandel aus, so legt es die Schlussfolgerungen seiner Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf den Klimawandel (siehe ESRS 2 IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten) ausführlich dar, einschließlich einer vorausschauenden Analyse der Bedingungen, die das Unternehmen dazu veranlassen könnten, den Klimawandel in Zukunft als wesentlich zu betrachten.

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PAAAJ-58280