ESRS 2 29.

2. Governance

Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

29.

Sofern das Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Anreizsysteme und eine nachhaltigkeitsbezogene Vergütungspolitik für die Mitglieder seiner Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane verfügt, hat es Folgendes anzugeben:

  1. eine Beschreibung der Hauptmerkmale der Anreizsysteme,

  2. ob die Leistung anhand spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Ziele und/oder Auswirkungen bewertet wird, und wenn ja, anhand welcher,

  3. ob und wie nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen als Leistungsrichtwerte betrachtet oder in die Vergütungspolitik einbezogen werden,

  4. den Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt, und

  5. die Zuständigkeitsebene im Unternehmen, die die Bedingungen von Anreizsystemen genehmigt und aktualisiert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280