ESRS 2 25.

2. Governance

Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen

25.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und welche Informationen und Themen sie im Berichtszeitraum behandelt haben. Dadurch kann wiederum in Erfahrung gebracht werden, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen informiert wurden und ob sie in der Lage waren, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280