ESRS 2 24.
2. Governance
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen
24.
Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte im Berichtszeitraum behandelt wurden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280