1. Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
14.
Stellt das Unternehmen fest, dass es in früheren Berichtszeiträumen zu wesentlichen Fehlern gekommen ist (siehe ESRS 1 Abschnitt 7.5 Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen, hat es Folgendes anzugeben:
die Art dieses wesentlichen Fehlers,
eine Korrektur für jeden in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Berichtszeitraum, soweit dies durchführbar ist, und
falls eine Korrektur des Fehlers nicht durchführbar ist, die Umstände, die zu diesem Zustand geführt haben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280